Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte oder was haben unheilige Allianzen vor?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte oder was haben unheilige Allianzen vor? Görgülü versus Germany: Der kaukasische Kreidekreis – leider kein Richter Azdag verfügbar!
Komplizierte Zusammenhänge erfordern Kürzung. JB wollte den Fall kurz und wir hatten einiges an Diskussionen darüber: der Blog könne nach hinten losgehen! zur Geschichte: Der leibliche Vater Kazim kam 1994, asylsuchend nach Deutschland. 1997 lernte er eine Frau kennen. Das Paar will heiraten, die Frau wird schwanger: dann sagt die Frau alles ab. Monate später erfährt Kazim, dass seine Ex-Partnerin ein Kind geboren hat. Jetzt streiten alle gegen alle, ausser der Mutter, die Ihren Sohn gleich nach der Geburt zur Adoption freigegeben hat: Sie will jetzt, “dass endlich einmal Ruhe ist.”!.
Das Kind wurde am 25.08.1999 in Leipzig geboren. Direkt nach der Geburt bietet das Jugendamt den Bauer’s das Kind an zur Pflege. Die Bauer’s wollten schon immer ein zweites Kind adoptieren, den kleinen Bruder für Ihren ersten Adoptivsohn. Das Kind ist bis heute nicht adoptiert. Nun möchte der leibliche Vater gerne seinen Sohn kennenlernen und geht zum Judendamt: wohl die falsche Adresse. Die Mitarbeiter: die Mutter wolle nicht, dass das Kind zu Ihm komme. Und wer wisse denn, ob er der vater sei? Kazim zieht vor Gericht, um die vaterschaft feststellen zu lassen. Er gewinnt das Verfahren, aber er verliert Zeit. Sein Sohn ist jetzt fast ein Jahr alt. Stellungnahme des Landkreises: “Eine Trennung zu Gunsten des biologischen Vaters war dem Kind aus Sicht des Kindeswohls nicht zuzumuten”. Kazim’s Sohn Christofer bleibt bei den Pflegeeltern.

Rechte beim: http://www.mdr.de/IT/113484-high.jpgDie Zeit arbeitet weiter gegen ihn.

Vor Gericht stellten sich zunächst Erfolge ein: Das Amtsgericht ordnet an, dass Kazim seinen Sohn sehen darf. Mehrfach trifft er die Pflegefamilie, das Amtsgericht überträgt ihm schliesslich sogar das Sorgerecht. Doch das J u g e n d a m t ruft das Oberlandesgericht Naumburg an: Der Vater sei, unter anderem, “im hiesigen Sprach- und Kulturkreis nicht heimisch” und sogar “praktizierender Moslem”. Von nun an richtet der 14. Zivilsenat mit den unglücklichen Richtern (RiOLG Dr. Deppe-Hilgenberg, RiLG Kawa und RiOLG Materlik)sowie eine namentlich nicht genannte Richterin ) jeweils gegen den Vater. Kazim darf sein Kind nicht mehr sehen!

Die Verfassungsbewschwerde wird nicht angenommen, Kazim’s Anwältin zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Jahre später, Kazim’s Sohn ist jetzt viereinhalb Jahre alt: Kazim gewinnt, Germany verliert: Deutschland hat den Vater in seinen Meschenrechten auf Achtung des Familienlebens verletzt, eine neue Regelung ist zu treffen. Doch weit gefehlt.

Das OLG Naumburg stellt sich quer. Ein Umgangsrecht für den Vater? Kommt nicht in Frage, urteilen die Richter des 14. Zivilsenats. Selbst nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVG) die Richter noch einmal belehrt hat, ändert sich nichts. Morgens melden die Richter des 14. eine pro Kazim Entscheidung nach Karlsruhe, nur um am selben Tag noch eine Entscheidung gegen Kazim zu treffen. Das BVG fühlt sich ausgetrickts oder besser schlicht “verarscht”. Kazim legt die zweite Entscheidung dem BVG vor. Das BVG urteilt: Das Oberlandesgericht habe “das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschrenrechte nicht nur nicht beachtet, sondern dessen Vorgaben in ihr Gegenteil verkehrt.” Und: das Gericht habe “außerhalb seiner Zuständigkeit unter Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht” gehandelt. Einen härteren Vorwurf kann man Richtern kaum machen. Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt gegen vier Richter wegen Rechtsbeugung. In einem Eilbeschluss bestätigt das BVG, dass Kazim seinen Sohn für zwei Stunden pro Woche sehen darf. Auf dem Papier hat Kazium gewonnen und ein weiteres Jahr verloren. Und ein Recht auf Umgang ist oft wenig wert – und manchmal gar nichts, wie diese Geschichte lehrt. Kazims Sohn ist jetzt sechs Jahre alt und natürlich wird der Umgang weiter boykottiert.

Rechte: siehe DoppelklickSoweit so gut, möchte ich fast sehr laut ausrufen! Nach drei Gutachten, fünf Strafanzeigen und immerhin 34 Gerichtsentscheidungen. Ich würde hier einfach mal ein Fragerunde einläuten wollen: Warum hat der Pflegevater gefördert, dass Kazim’s Sohn Vater zu Ihm sagt? Ist da nicht eine ziemliche Paralelle zu Umgangsregelungen generell? Sind die Gesetze hundsmiserabel, die Richter, die Jugendämter, die Gutachter, die Väter (leiblich, biologische, Zahl- oder sonstige) oder wer oder was oder warum? Wird die Staatsanwaltschaft Halle ernstlich tätig oder nur zum Schein? Was sagt Frau von der Leyen dazu? Oooh, pardon, ich vergass, Sie ist ja für Männer gar nicht zuständig! Die Folgen der Nichtpräsenz des leiblichen Vaters sind ja nicht nur bei Wassilios Emmanuel Fthenakis nachzulesen! Ist eine Zwangsadoption das Mitel der Wahl? Müssen nicht die Kinderhändler aller Gerichts- und Jugendamtsinstanzen gestoppt werden? Usw…….Und was erwarten Frauen, dass potentielle, leibliche, biologische, Zahl- und sonstigeVäter so aus diesem Fall als Resumee mitnehmen? Fragen über Fragen!

Unvermeidlich, die vielen Links:
Wassilios Emmanuel Fthenakis bei Google
Wassilios Emmanuel Fthenakis
Google Suche nach den Richtern
“Väternotruf: Zu Risiken und Nebenwirkungen von Fachkräften fragen Sie daher Ihren Arzt oder Apotheker oder Ihre örtliche Kontaktstelle vom Väteraufbruch für Kinder e.V. www.vafk.de”
BVerfG watscht OLG ab
http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link.pl?entscheidungen
Erneute Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde am 20.04.2005
Tagebuch + Urteil OLG Naumburg 30.04.2004 – 10 Seiten – muss man gelesen haben
http://www.pappa.com/recht/egmr_Goerguelue/OLG-Naumburg40630.htm
zum Video des MDR
Fall Görgülü €“ Ermittlungsverfahren gegen Richter wegen Rechtsbeugung
zu den Senaten am OLG
Staatsanwaltschaft Halle PI’s
Prinside
andere Ungereihmtheiten im Blogspot
Stuttgarter Zeitung: Rivalen unter dem Xmas-baum
zu den Senaten am OLG
BVG Entscheidung 19.10.2004
weitere Entscheidungen des Deppe

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