Lokführer €œRheinische Post €œ

Lokführer €œ Rheinische Post €œ Artikel vom 03.11.2007 von Martin Kessler – Rechtsbeugung
Martin Kessler von der Rheinischen Post tappt ordentlich im Nebel herum: In seinem Artikel auf Seite A2 unter der Überschrift žSchäden des Bahn-StreiksÅ“ bemerkt der Autor: Es sei das gute Recht von Arbeitnehmern, für höhere Löhne zu streiken. Dieses Mittel müsse jedoch verhältnismäßig sein.
Ich bin mal gespannt, aus welchem Gesetz dieser Schreiberling, Steigbügelhalter sich Martin Kessler diese Verhältnismäßigkeit gesogen hat. Jeder Richter, der in Sachen GDL €œ Gewerkschaft der Lokführer anders urteilte bisher, war rechtsbeugend beschäftigt. Die Rechtsbeugung ist ein Straftatbestand, auch wenn er nicht von Staatsanwälten verfolgt wird. Das nennt sich dann Strafvereitelung im Amt. Das Gesetz ist vollständig klar, an das sich auch Staatsanwälte halten müssen:http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html Nach der Novellierung des Rechtsbeugungsparagrafen 1974 im Strafgesetzbuch § 339 bestimmte der Gesetzgeber, dass ein Richter, irgendein Amtsträger oder Schiedsrichter der sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei, einer Beugung des Rechts schuldig macht, mit Gefängnis bestraft wird. Der Gesetzgeber eliminierte damit den Vorsatz als Straftatbestand: Das Recht beugt nicht mehr, wer dies will und weiß, sondern wer dies kann und tut.

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