Heute im Bundestag Nr. 274: Reklamation an Uta Martensen

´Heute im Bundestag Nr. 274: Reklamation an Uta Martensen
Hier mal eine Kommunikation, wie es die Bundestagsverwaltung verhindern will, dass beherzte Bürger in die Diskussion eintreten:
Sehr geehrte Frau Martensen,
sehr geehrter Herr Dr. Lammert – Bundestagspräsidenten,

soeben hatte ich ein Telefonat mit einer Dame Ihres Teams ( 030/2 27-3 56 42 ), die sich im Telefonat sehr aufgebracht zeigte und mir auf meine berechtigten Vorwürfe vorwarf, Sie ungebührlich zu behandeln, was mir jedoch fernlag.

Ich habe der zunächst freundlichen Dame zunächst anhand eines praktischen Besipiels demonstrieren können, dass in der Textdatei, die sie aus einer PDF-Datei selber generierte nur “Zeichen-Müll” steht. Sie hat sich dann darauf berufen, dass die PDF-Dateien geschützt seien und eine Bearbeitung in Form von kopieren nicht statthaft seinen. Das hat leichten Unmut bei mir erregt, weil das sachlich völlig falsch ist. Zudem durften wir doch heute morgen im Frühstückfernsehen wieder mal einen Politiker life hören, der keinerlei Ahnung hatte über die zwangsweise Frühverrentung von Hartz-Opfern. Die Dame war dann auch nicht mehr bereit ihren Namen zu wiederholen, den ich vergass zu notieren.

Ich habe einen ähnlichen Vorgang im Zusammenhang mit dem neuen FamG schon einmal bei Ihnen reklamiert am 01.10.2007, jedoch ohne, dass Sie mich kontaktiert hätten oder Abhilfe geschaffen hätte. Deshalb war es geboten, Herrn Dr. Lammert einzukopieren.

Zur Sache: Im Pressedienst verteilen Sie Links auf PDFs. Bei diesen PDFs lässt sich in der überwiegenden Anzahl kein Text kopieren noch das gesamte Werk als lesbare Textdatei speichern.
Die zunächst freundliche Dame machte dann eine ähnliche Erfahrung durch Testen, wollte mich jedoch zunächst an eine andere zuständige Abteilung verbinden, sie wäre nur von der Redaktion. Ich habe das nicht akzeptiert, hin und hergeschoben zu werden. Da die Dame unter der Telefonnummer, die angegeben ist, abgenommen hatte, ist mein Anliegen gem. Grundgesetz sich an die zuständigen Stellen wenden zu können mit Bitten und Beschwerden beachtlich. Ich bin nicht dafür zuständig, im Gestrüpp der Verwaltung Zuständigkeiten herauszufinden, sondern Sie sind zuständig, Misstände zu korrigieren.
Schliesslich ist Ihre Arbeit auch ein Dienst am interessierten Bürger, der einzelne Passagen aus Gesetzentwürfen kopieren und mit anderen Bürgern diskutieren will. Sie werden von uns Bürgern an dieser Stelle bezahlt, um einen ordentlichen Job zu machen, um mehr habe ich nicht gebeten.
Im heutigen Pressedienst sind etwa 80 % aller PDF-Dokumente nicht zugänglich – Beispiele siehe beigefügte ZIP-Datei und dieser Link:

http://dip.bundestag.de/btd/16/068/1606815.pdf

Was muss ich unternehmen, damit dies geändert wird? Das schlechte Ergebnis wird meines Erachtens nur möglich, weil ein Technikfehler vorliegt – siehe meine vorige E-Mail
Das von mir am 01.10.2007 reklamierte PDF finden Sie hier
Siehe:

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_240/01.html

http://dip.bundestag.de/btd/16/063/1606308.pdf

Freundliche Gruesse

Franz J. A. Romer

Wildenbruchstrasse 107
D-40545 Duesseldorf-Oberkassel
Deutschland Germany

Tel: +49 (0)211 296652
Fax +49 (0)211 9542034
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Skype callto:franzja
(ICQ 306-045-843 – techn. Probleme)

mailto:me@franz-romer.com

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Subject: Heute im Bundestag Nr. 274

heute im Bundestag Nr. 274 – Pressedienst des Deutschen Bundestages
Mi, 31. Oktober 2007 Redaktionsschluss: 12:30 Uhr

1. Regierung will Schutz gefährdeter Kinder verbessern

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Kinder sollen besser vor Misshandlungen oder Vernachlässigung durch ihre Eltern geschützt werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (16/6815) vorgelegt. Voraussetzung dafür sei, so die Regierung, dass Familiengerichte und Jugendämter ihre jeweilige Rolle effektiv wahrnehmen. Sie müssten dazu beitragen, dass die sozialpädagogischen Hilfs- und Unterstützungsangebote die betroffene Familie auch wirklich erreichen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sei dazu beispielsweise vorgesehen, den Paragraphen, der sich mit gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls beschäftigt, dahingehend zu ändern, dass familiengerichtliche Maßnahmen auch unterhab der Schwelle der Sorgerechtsentziehung möglich sind. So könne das Gericht die Eltern zum Beispiel verpflichten, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen. Es könne etwa die Weisung erteilen, Früherkennungsuntersuchungen wahrzunehmen, um etwaigen körperlichen oder geistigen Fehlentwicklungen ihres Kindes frühzeitig begegnen zu können.

In der letzten Zeit, so die Regierung, hätten sich Berichte über “erschütternde Fälle” gehäuft, in denen Kinder von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt wurden. Vor diesem Hintergrund habe das Bundesjustizministerium im Frühjahr 2006 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, der Experten aus den Familiengerichten, der Kinder- und Jugendhilfe und Vertreter betroffener Verbände angehörten. Im ihrem im November desselben Jahres vorgelegten Abschlussbericht habe die Arbeitsgruppe festgestellt, dass Familiengerichte häufig zu spät und überwiegend mit dem Ziel angerufen würden, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen. In der Regel ginge der Einschaltung des Gerichtes ein “langwieriger und unergiebiger Hilfeprozess” voraus, so dass der sich zuspitzenden Gefährdung des Kindes nur noch mit einem Eingriff in die elterliche Sorge begegnet werden könne. Da Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln, häufig unter extremer Überforderung litten und daher bei der Akzeptanz notwendiger Hilfe nachlässig seien, sollten die Änderungen es ermöglichen, die Eltern stärker in die Pflicht zu nehmen, so der Entwurf.
Eingereicht in Drummer´s thoughts von Franzja am Donnerstag, 01. November 2007

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