Die Rheinische Post hat zwei bemerkenswerte Artikel geschrieben. Den, den ich hier kommentiere stelle ich ans Ende. Jedenfalls ist der erste Veröffentlichungsversuch gescheitert, weshalb ich den zweiten hier einfach abdrucke.
Dies ist auch ein Suchaufruf nach der Mutter blümchen14 des Kindes in Geldern, zu dem sie schon seit 5 Monaten keinen Kontakt hat.:
Ich hatte bereits zum Artikel kommentiert, was nicht veröffentlicht wurde. Dann wurde ich auf eine Umfrageseite einer wissenschaftlichen Arbeit von Studenten geführt und habe dort angegeben, warum es oft sinnlos ist Kommentare einzugeben, weil diese meist nicht veröffentlicht werden und die Trackbackfunktion aus eigenen Artikeln im eigenen Blog nicht funktioniert. Darüber, dass man nicht freundlich genug war und deswegen weder veröffentlicht oder Trackback Funktionen abgeschaltet werden erfährt man leider nichts. Nun zum Artikel.
Der Autor hat einen einseitigen Blick auf die Problemlage und wurde möglicherweise einseitig informiert. Keine Sorge, ich bin davon überzeugt, dass Kindern und Eltern geholfen werden muss, bei ernster Gefahr. Allerdings sehe ich zu oft die schiere Missachtung der Gesetze oder persönliche Gefärbtheit der Sachbearbeiter am Werk, was bewiesen werden kann.
Auch hätte es gut angestanden, die Statistikdaten einer kritischen Würdigung hinsichtlich der Bundeszahlen und Landeszahlen NRW zu unterziehen.
Wie das mit dem Vertuschen funktioniert, sehen Sie ja gerade in Duisburg. Da schauen jetzt zu viele drauf.
Jedenfalls wurde der Petitionsausschuss des Landtages NRW in einer Niederrheinischen Kindschaftssache durch eine beherzte Rechtsanwältin zum Aktenzeichen I.3/14-P-2009-19448-00 wie folgt informiert – wobei ich Namen abgekürzt habe:
“Der zuständige Richter S. erklärte, ihm sei in seiner langjährigen Berufspraxis bisher nicht ein einziges Verfahren vorgekommen, welches von Anfang an derart „suboptimal“ gelaufen sei wie der Fall F. T.
Er, der Richter, habe sich hierzu seine eigene Meinung gebildet, die er aber auf keinen Fall äußern werde, da er dann damit rechnen müsse, dass man ihn hier aus dem Fenster werfe.”
Sie sehen, dass hier nicht einmal die Richter frei entscheiden können.
Schönen Tag noch Ihr Franz Romer www.Kindesraub.de
Nachzutragen ist jedoch folgendes, was das Statistische Bundesamt verlautbarte:
15.07.2010:
WIESBADEN – Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Gerichte in Deutschland im Jahr 2009 in rund 12 200 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Rechtsgrundlage für diese Maßnahme ist Paragraf 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In rund 9 500 Fällen übertrugen die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein.
Bei einem teilweisen Entzug der elterlichen Sorge wird zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge entzogen. Bei der Übertragung des teilweisen Sorgerechts an ein Jugendamt wurde in 2 300 Fällen (24%) nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist die Befugnis verbunden, Entscheidungen des alltäglichen Lebens zu treffen.
Die Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Sorgerechtsentzug ist deutschlandweit gegenüber 2008 leicht zurückgegangen (- 0,7%). In den einzelnen Bundesländern gab es dagegen teilweise gravierende Veränderungen. Rückgängen zwischen 25% und 36% in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Berlin stehen Anstiege zum Beispiel in Bayern (14%), Schleswig-Holstein (16%), Brandenburg (18%) und dem Saarland (31%) gegenüber.
Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen unter dem Suchwort “Sorgerecht”.