Archiv für die Kategorie ‘Familienpolitik’

ArbG Halle: Kündigung beim Zukleben von Kindermündern

Donnerstag, 25. August 2005

Vertretbar Weblawg fasst da eine Gerichtsverhandlung zusammen. In der Konsequenz: “Mit Urteil vom 27.01.2005 (Az: 7 Ca 4366/03) hat das Arbeitsgericht Halle entschieden, dass ein die außerordentliche, fristlose Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund iSd § 626 BGB vorliegt, wenn ein Erzieher den von ihm zu betreuenden Kindern den Mund mit Klebeband zuklebt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es dann nicht. (weiterlesen…)